- 4. Januar 2023

Persönliche Infoversorgung

In unseren Partner-E-Mails informieren wir Sie über all das, was Sie benötigen, um die Bildungspartnerschaft aktiv leben zu können: Verfügbarkeit der Lehrmittel, Softwareupdates oder Veranstaltungsangebote. Wenn wir es denn dürfen...

Die Rechtslage trennt scharf zwischen Serviceinformationen und Werbung. Eine Trennung, die sich in der Praxis nicht immer auf den ersten Blick erschließt.

Mit unserer Partner-E-Mail bewegen wir uns „eindeutig im Uneindeutigen“: So dürfen wir zwar informieren, wenn ein Lehrmittel z.B. eine Irritation aufweist – wir dürften Sie aber nicht auf ein Seminar aufmerksam machen, in dem ein Workaround zu dieser Irritation thematisiert wird. Ersteres ist Serviceinformation, letzteres Werbung.

Zustimmung erforderlich

Die Partnerschaft für Bildung ist kein Angebot von der Stange, sondern sie ist das, was Sie daraus machen. Zwar können wir Lehrmittel, E-Learnings und Softwarezugriff anbieten, aber die Entscheidung, was sich wie in Ihren Unterricht integrieren lässt, können nur Sie treffen. Dazu müssen Sie aber wissen, was es gibt. Das setzt Informationen voraus. Daher werden wir nicht müde, Sie um Ihre Zustimmung zur personenbezogenen Infoversorgung zu bitten.

Sie können jederzeit die Einwilligung widerrufen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Im Rahmen der DSGVO verweisen wir auf die Informationen nach Artikel 13 und 14 (Informationspflicht bei Erhebung). Detaillierte Informationen erhalten Sie unter: www.datev.de/web/de/m/ueber-datev/datenschutz/informationen-nach-artikel-13-und-14-ds-gvo/

Bitte beachten Sie, dass wir Sie ohne Ihre Zustimmung nicht über Produkte, Produktverbesserungen oder Serviceangebote informieren dürfen.

Passgenaue Informationen

Damit wir Sie nicht mit irrelevanten Informationen belästigen, bitten wir Sie im gleichen Atemzug um die Antwort, in welchem Bereich Sie tätig sind. Folgende Tätigkeitsbereiche sind definiert (Mehrfachnennung möglich):

  • Fachliche Kontaktperson (z.B. erster Ansprechpartner für die Bildungs-Partnerschaft)
  • Unterrichtende/r
  • EDV-Betreuung
  • Sekretariat, Verwaltung

Nicht mehr aktiv?

Alles, was Recht ist: Wenn Sie uns die Freigabe nicht erteilen, schreiben wir Sie nicht an. Aber vergessen Sie nicht: Sie sind noch in unserer Datenbank existent.

Das muss nicht sein: Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie nicht mehr aktiver Teil der DATEV-Partnerschaft für Bildung sind. Dann löschen wir Ihre Daten nicht nur aus dem E-Mail-Verteiler, sondern komplett aus der Datenbank.

Anpassung Ihrer Angaben: Jederzeit

Sie können uns jederzeit Ihre Zustimmung, Ablehnung, Tätigkeitsbereiche oder Aktivitätsstatus mitteilen. Am einfachsten und unabhängig von Servicezeiten ist dies via Mail möglich. Wir haben ein entsprechendes Formular für Sie vorbereitet.

© gajus

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