Bildungspartner-Label - 15. Mai 2023

Unübersehbar

Als Bildungspartner haben Sie das exklusive Recht, mit dem Partner-Label auf sich aufmerksam zu machen. Das Partnerlabel erstrahlt seit Kurzem in neuem Glanz. Und es kommt noch besser: Ab sofort können nicht nur Hochschulen oder Berufsschulen, sondern auch Freie Bildungsträger mit Eintritt in die Partnerschaft das Label auf ihrer Website, Flyern oder anderen Vermarktungsmedien einsetzen. Nutzen Sie die Chance, in der großen Anzahl der Bildungseinrichtungen unübersehbar zu werden.

Als DATEV-Bildungspartner verfügen Sie über ein echtes Alleinstellungsmerkmal: Das Recht zum Einsatz der DATEV-Software zu Schulungszwecken.

Dem Fachkräftemangel aktiv begegnen

Kanzleien und Unternehmen, die Absolventen Ihrer Bildungsmaßnahmen einstellen, begrüßen die praxisnahen Kenntnisse der neuen Mitarbeiter. Dank ihrer grundlegender Softwarekenntnis verkürzt sich deren Einarbeitungszeit erheblich.

Erkennungszeichen echter Bildungspartner

Sie als Bildungspartner haben damit einen erheblichen Anteil an dem gemeinsamen Versuch, dem Fachkräftemangel aktiv zu begegnen.

Zeichen setzen

Nutzen Sie die Chance, sich mit dem Bildungspartner-Label von Bildungseinrichtungen abzugrenzen, die keine Berechtigung zum Einsatz von DATEV-Software zu Schulungszwecken haben.

Profitieren Sie mit dem Label von dem starken Namen der Genossenschaft.

Nutzungsbedingungen im Überblick

  • Die Gestattung ist an die DATEV-Bildungspartnerschaft gebunden. Sie erlischt mit der Beendigung der Partnerschaft. In diesem Fall muss das eingebundene Label DATEV-Bildungspartner von der Homepage und weiteren Werbemitteln unverzüglich entfernt werden.
  • Das Label DATEV-Bildungspartner unterliegt den Gestaltungsrichtlinien der DATEV. Es darf nicht verändert und skaliert werden.
  • Für Interessenten und Schulungsteilnehmer muss immer ersichtlich sein, dass es sich um ein Angebot des DATEV-Partners und nicht um ein Angebot der DATEV handelt.
  • In Zusammenhang mit Maßnahmen, die gegen die Interessen des steuerberatenden Berufsstands gerichtet sind, ist der Einsatz des Labels grundsätzlich nicht gestattet.
  • Intensität des Label-Einsatzes und der dahinterstehenden DATEV-Inhalte sollten immer in einem angemessenen Verhältnis stehen.
  • Das Label darf von Dozenten nicht verwendet werden und diesen auch von den Bildungseinrichtungen nicht zur Verfügung gestellt werden.
  • DATEV ist berechtigt, das Nutzungsrecht bei missbräuchlicher Anwendung zu widerrufen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen vorliegt, das Label an Nicht-Partner weitergegeben wird oder der Zugriff für Nichtberechtigte ermöglicht wird.

Das Label steht auf MyMarketing bereit.

  • Haben Sie bereits in der Vergangenheit das Recht zur Nutzung des Labels gehabt, tauschen Sie das bislang verwendete Label bitte durch das neu Label aus.
  • Planen Sie den Ersteinsatz des Labels, können Sie umgehend mit dem neuen Label loslegen.

Mit der Bestellung des Labels verpflichten Sie sich zur Einhaltung der Nutzungsbedingungen und Gestaltungsrichtlinien.

MyMarketing

MyMarketing ist ein Onlineangebot, über das Sie Weiterbildungsbescheinigungen für Ihre Lernenden erstellen, Vertriebshilfen wie z.B. Poster oder Flyer ordern oder den individuellen Druck von Teilnehmerunterlagen beauftragen können. Und ab sofort steht Ihnen an dieser Stelle eben auch das Bildungspartner-Label zur Verfügung.

Sie haben bereits über einen Zugang zu MyMarketing? Prima, dann können Sie sofort loslegen.

  • Haben Sie Ihr Kennwort vergessen? Nutzen Sie bitte die Funktion „Kennwort vergessen“ auf www.datev-mymarketing.de.
  • Haben Sie Fragen zum Handling von MyMarketing? Bitte nutzen Sie die Service-Hotline von MyMarketing unter +49 911 319-35050

Sie haben noch keinen Zugang zu MyMarketing? Dann nutzen Sie bitte zwingend die Bestellmöglichkeit im DATEV-Shop. Den Direktlink auf das Produkt sowie ergänzende Hinweise finden Sie unter den weiterführenden Links.