Schutz von Menschenrechten und Umwelt - 3. Januar 2023

Lieferkettensorgfaltspflicht

Neues Jahr, neue Regelungen. Mit dem 1. Januar 2023 ist erstmalig das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft getreten. Nutzen Sie LEXinform als Recherchemöglichkeit, um aufkommende Fragen beantworten zu können und ermutigen Sie Ihre Lernenden unsere Datenbank selbständig anzusteuern! Wir haben zwei Dokumente im offenen Bestand ausfindig gemacht, die wir Ihnen zum Recherchestart empfehlen wollen.

Diskutieren Sie die neue Gesetzeslage mit Ihren Absolvent:innen

Unternehmen ab mindestens 3.000 Beschäftigten müssen ab sofort ein wirksames Risikomanagement einrichten, um Gefahren für Menschenrechtsverletzungen und Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. Das sogenannte „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ legt dar, welche Präventions- und Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und entlang ihrer Lieferketten notwendig sind und verpflichtet zur Errichtung eines Beschwerdeverfahrens und regelmäßiger Berichterstattung.

Lesen Sie mithilfe von LEXInform nach, welche exakten Bestimmungen seit 2023 gelten und welche Hintergründe zur Entscheidung geführt haben. Im Dokument finden Sie darüber hinaus Kommentare namhafter Politiker:innen, die sich zur neuen Gesetzeslage äußern. Gerne können Sie deren Statements in Ihren Unterricht einbauen und gemeinsam die beschlossenen Regelungen besprechen. Darüber hinaus empfehlen wir den Überblick der Wirtschaftsprüferkammer, der detailliert auf Betroffene, Risiken und konkrete Umsetzung der neuen Regelungen eingeht. So sind Sie für alle Fragen gewappnet.

So bemühen wir uns um Nachhaltigkeit

Über den Tellerrand – DATEV engagiert sich